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Informationen zum Dokument  BVerfGE 75, 40 - Privatschulfinanzierung I  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 1 Abs. 1 des Privatschulgesetzes der Freien und Ha ...
2. Das staatliche Schulwesen in Hamburg ist im Schulgesetz der Fr ...
II.
1. Die Vorlage 1 BvL 8/84 ...
a) Die Klägerin beantragte vor dem Verwaltungsgericht, die F ...
b) Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bu ...
2. Die Vorlage 1 BvL 16/84 ...
a) Das Ausgangsverfahren betrifft die Forderung nach einer hö ...
b) Auch dieses Verfahren hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt un ...
III.
1. Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt Bedenken gegen die Zul ...
2. Die Bayerische Staatsregierung verneint ein auf Art. 7 Abs. 4  ...
3. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in seiner - vor ...
4. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen und der Bundesverband D ...
5. Der Bund der Freien Waldorfschulen e. V. führt aus: Au&sz ...
6. Der Verband der Römisch-Katholischen Kirchengemeinden in  ...
7. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche legt dar, da&s ...
8. Die Klägerin der Ausgangsverfahren hat geltend gemacht, d ...
9. In der mündlichen Verhandlung hat sich zusätzlich Re ...
B.
I.
II.
1. Soweit das Verwaltungsgericht § 18 HmbPrivSchulG zur &Uum ...
2. Soweit es um die Höhe des Förderungssatzes geht, mu& ...
C.
I.
1. Umfang und Bedeutung dieses Grundrechts lassen sich zutreffend ...
2. In ähnlicher Weise bietet die Entstehungsgeschichte des A ...
II.
1. Ob der Staat verpflichtet ist, private Ersatzschulen finanziel ...
2. Mit der Anerkennung der Gründungsfreiheit und der institu ...
a) Die Privatschulfreiheit ist im Blick auf das Bekenntnis des Gr ...
b) Private Schulträger sind bei dem bestehenden hohen Kosten ...
c) Diese Förderungspflicht erschließt und rechtfertigt ...
III.
1. In welcher Weise der Gesetzgeber seiner Förderungspflicht ...
2. Die den Staat betreffende Schutzpflicht löst erst dann ei ...
3. Auch hinsichtlich des Umfangs der Förderung ergeben sich  ...
4. Über diese Beschränkungen hinaus steht die Förd ...
IV.
1. Soweit der hamburgische Gesetzgeber in § 20 Abs. 3 HmbPri ...
2. Die unterschiedliche Höhe der Finanzhilfe verstö&szl ...
a) Besitzstandswahrung und Vertrauensschutz für bereits fr&u ...
b) Die in zweiter Linie für die beanstandete Regelung ma&szl ...
c) Als hinreichender Grund einer Differenzierung ungeeignet ist f ...
d) Mit dem Gleichheitsgebot nicht vereinbar ist es schließl ...
e) Für eine differenzierende Förderung läßt  ...
3. Nach alledem ist es mit Art. 7 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 3 ...
V.
1. Die Vorschrift des § 18 Satz 1 HmbPrivSchulG hat einen do ...
2. Haben danach private Abendrealschulen und Abendgymnasien in Ha ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher
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