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Informationen zum Dokument  BVerfGE 74, 264 - Boxberg  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Im Jahre 1980 erließen die Gemeinden Boxberg und Assamst ...
2. Durch den im Ausgangsverfahren angefochtenen Beschluß vo ...
3. Mit notarieller Urkunde vom 9. Dezember 1985 schlossen die Gem ...
II.
III.
1. Die Landesregierung Baden-Württemberg hält die Verfa ...
2. Die am Ausgangsverfahren beteiligten Gemeinden Boxberg und Ass ...
IV.
B.
I.
1. Eine städtebauliche Unternehmensflurbereinigung dient in  ...
2. Die hier in Rede stehende Unternehmensflurbereinigung füh ...
3. Da die hier angegriffene Maßnahme die unter 1.) und 2.)  ...
II.
1. Dies folgt allerdings entgegen der Auffassung der Beschwerdef& ...
2. Gerade bei dieser Sachlage gebietet Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG e ...
a) Mit der in Rede stehenden Unternehmensflurbereinigung soll die ...
b) Daß das Bundesbaugesetz keine Enteignung zu dem hier ver ...
c) Schließlich trifft das Bundesbaugesetz weder selbst Vork ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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