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Informationen zum Dokument  BVerfGE 71, 81 - Arbeitnehmerkammern Bremen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Im Lande Bremen wurden erstmals 1921 Arbeitnehmerkammern (Arbe ...
2. Durch das Gesetz zur Änderung der wahlrechtlichen Bestimm ...
II.
1. Kläger der Ausgangsverfahren ist der Christliche Gewerksc ...
2. Die von dem Kläger eingelegten Einsprüche gegen die  ...
3. Dieses hat die Klageverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfass ...
III.
1. Die CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft hat sich der ...
2. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hält die Vorlage f ...
3. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen teilt in se ...
4. Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts neigt in seiner &Au ...
5. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die zur Prüfung  ...
6. Der Kläger der Ausgangsverfahren ist im wesentlichen der  ...
7. Die in den Ausgangsverfahren beklagte Arbeiterkammer hält ...
B.
1. Das Verwaltungsgericht hat in einer den Anforderungen des Art. ...
2. Die verfassungsgerichtliche Prüfung ist nicht auf §  ...
C.
I.
1. Prüfungsmaßstab ist das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgen ...
2. Der Gesetzgeber hat für alle im Lande Bremen tätigen ...
3. Der Grad der zulässigen Differenzierungen richtet sich au ...
a) Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in st&au ...
b) Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des zu wählende ...
c) Der Gesetzgeber kann schließlich das Wahlvorschlagsrecht ...
II.
1. Das Erfordernis der "wesentlichen Bedeutung für das Arbei ...
2. Die Regelung des § 8 Abs. 1 ArbnKG wird auch nicht durch  ...
a) Von diesem Blickpunkt aus ist es grundsätzlich verfassung ...
b) Die Verengung des organisationsgebundenen Wahlvorschlagsrechts ...
3. Der Aufgabenkreis der Vollversammlung oder das Ziel, ihre Funk ...
a) Die möglichen Auswirkungen des Verhältniswahlsystems ...
b) Aus den Zwecken und Aufgaben der Arbeitnehmerkammern und der V ...
c) Die Kammerarbeit ist nach der Konzeption des Gesetzgebers imme ...
d) Aufgaben der selbständigen Rechtsetzung zur sinnvollen Or ...
4. Schließlich ergeben sich aus den zahlreichen Regelungen  ...
III.
1. Bereits der Wortlaut des § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz Arbn ...
2. Die Möglichkeit einer verfassungskonform restriktiven Aus ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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