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Informationen zum Dokument  BVerfGE 65, 325 - Zweitwohnungsteuer I  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Der Beschwerdeführer ist zusammen mit seiner Ehefrau Eige ...
2. a) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab der Klage durch Urte ...
b) Die Berufung der Stadt Überlingen hatte Erfolg. Mit Urtei ...
c) Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Wü ...
III.
IV.
1. Das Finanzministerium Baden-Württemberg verwies namens de ...
2. Die Beklagte des Ausgangsverfahrens, die Stadt Überlingen ...
B.
I.
1. § 6 Abs. 2 KAG stellte auch nach Inkrafttreten des Einund ...
2. Die Abgabe erfüllt nach ihrem maßgeblichen materiel ...
3. Die von der Stadt Überlingen erhobene Zweitwohnungssteuer ...
a) Das Grundgesetz bestimmt den Begriff der Aufwandsteuer, den es ...
b) Die Definition des Begriffs Aufwandsteuer in der bisherigen Re ...
aa) Der vom Verfassungsgeber vorausgesetzte Begriff der Aufwandst ...
bb) Das Merkmal Einkommensverwendung ist nicht auf die Verwendung ...
c) Die in der Satzung der Stadt Überlingen geregelte Abgabe  ...
4. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer i ...
5. Die Zweitwohnungssteuer ist einer bundesrechtlich geregelten S ...
a) Die Zweitwohnungssteuer ist der Einkommensteuer nicht gleichar ...
b) Zweitwohnungssteuer und Grundsteuer sind ebenfalls nicht gleic ...
II.
1. Einleuchtende Gründe dafür, nur die auswärtigen ...
2. Auch im Vergleich zu den auswärtigen Zweitwohnungsinhaber ...
III.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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