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Informationen zum Dokument  BVerfGE 63, 312 - Ersatzerbschaftsteuer  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden nur Vermögensüberg&au ...
2. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteu ...
3. Die Erbschaftsbesteuerung einer Familienstiftung fingiert mith ...
II.
1. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts Düsseldorf ist ...
2. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens beantragte mit ihrer  ...
3. Das Finanzgericht Düsseldorf erachtete die Klage in seine ...
4. Durch Beschluß ebenfalls vom 10. Juni 1981 setzte das Fi ...
III.
1. Der Bundesminister der Finanzen, der sich für die Bundesr ...
2. Der II. Senat des Bundesfinanzhofs verweist in seiner Stellung ...
3. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat u. a. ausgefü ...
B.
1. Das vorlegende Gericht hat in einer den Anforderungen des &sec ...
2. Die Vorlagefrage bedarf der Präzisierung. Sie ist einerse ...
a) Das vorlegende Gericht hat § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ErbStG ...
b) § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ErbStG regelt nur den Zeitpunkt d ...
C.
I.
II.
1. Die Begründung der Ersatzerbschaftsteuer hält der Pr ...
a) Das geltende deutsche Erbschaftsteuerrecht besteuert den Erwer ...
b) Mit der Gründung von Familienstiftungen verband sich nach ...
c) Die Ausgestaltung der Regelung stößt im Blick auf A ...
aa) Der Gesetzgeber hat die Familienstiftungen so behandelt, als  ...
bb) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) wird auch n ...
2. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich auch nicht aus Art ...
III.
1. Eine Rückwirkung des Gesetzes, die im Blick auf den aus d ...
2. Auch eine unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verfa ...
a) Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann, je nach der bes ...
b) Das Anliegen des Gesetzgebers hat hier Vorrang vor dem Interes ...
aa) Dem Einzelinteresse der betroffenen Altstiftungen an der Ersp ...
bb) Gegenüber den übergeordneten Interessen der Allgeme ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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