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Informationen zum Dokument  BVerfGE 57, 70 - Universitäre Krankenversorgung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Gesetz über die Universitäten des Landes Hessen  ...
2. Die Medizinischen Zentren sind in Abteilungen gegliedert. Dies ...
II.
1. Die fünf Beschwerdeführer sind als Professoren der B ...
2. Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbes ...
III.
1. Der Hessische Ministerpräsident hält die Verfassungs ...
2. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft teilt in  ...
3. Das Präsidium der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat sic ...
4. Die Bundesärztekammer vertritt den Standpunkt, auch in ei ...
5. Der Hochschulverband hat durch Privatdozent Dr. Eckart Klein f ...
6. Der Marburger Bund -- Verband der angestellten und beamteten & ...
B.
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der Entscheidung BVer ...
2. Das gleiche muß für die Bestellung eines Professors ...
3. Auch die Bestellung des Abteilungsleiters durch den Kultusmini ...
4. Der Leitung einer wissenschaftlichen Universitätseinricht ...
II.
1. Die Hauptaufgaben der Hochschulen, insbesondere der Universit& ...
a) Die Krankenversorgung stellt eine derartige, der Universit&aum ...
b) Die Bedeutung der Krankenversorgung als einer der Universit&au ...
2. Aus dieser besonderen Stellung der Krankenversorgung sowohl im ...
3. Allerdings darf bei alledem nicht verkannt werden, daß s ...
III.
1. Der Gesetzgeber hat in § 28 Abs. 1 HUG sowohl die wissens ...
2. Als unterste Organisationseinheiten der Krankenversorgung hat  ...
3. Das Weisungsrecht des verantwortlichen Abteilungsleiters gem&a ...
4. Der hessische Landesgesetzgeber hat dem in verfassungsrechtlic ...
a) Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HUG wird dem Abteilungsleiter die ...
b) Der herausgehobenen Stellung der Professoren trägt ferner ...
c) Für Konfliktsfδlle bei der Abstimmung der Belange v ...
5. Während somit die gesetzlichen Regelungen auf Ausgleich d ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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