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Informationen zum Dokument  BVerfGE 51, 268 - Grundschulauflösung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Beschwerdeführer sind Eltern von schulpflichtigen Kin ...
a) Der Rat der Stadt Moers ordnete die Auflösung dieser Schu ...
b) Gegen die Auflösung der katholischen Grundschule Kapellen ...
2. Auf Berufung der Stadt Moers hat das Oberverwaltungsgericht du ...
a) Das Oberverwaltungsgericht befaßt sich in den Urteilsgr& ...
b) Das Oberverwaltungsgericht führt weiter aus, die Aufl&oum ...
II.
1. Die bisher nur vom Oberverwaltungsgericht vertretene Auffassun ...
2. Das Oberverwaltungsgericht gehe zwar davon aus, daß die  ...
III.
1. Der Ministerpräsident hat zunächst darauf hingewiese ...
2. Die Stadt Moers hat folgendes vorgetragen: ...
B.
C.
I.
1. In der Verwaltungsgerichtsordnung ist der vorläufige Rech ...
a) Unter § 80 VwGO fallen die Verfahren, bei denen die Aufhe ...
b) § 123 VwGO erfaßt alle Fälle, die nicht durch  ...
2. Die Einordnung bestimmter Fallgruppen von Verwaltungsakten in  ...
3. Dieser Frage des Verwaltungsprozeßrechts braucht nicht w ...
a) Die Nichtanwendung des § 80 VwGO im vorliegenden Fall ver ...
aa) Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nach  ...
bb) Da die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe gegen Verwaltu ...
cc) Vergleicht man die Rechtsschutzverfahren nach § 80 und & ...
b) Es liegt auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor. ...
c) Im übrigen handelt es sich bei dem Problem der Einordnung ...
II.
1. Die Anerkennung einer Übergangsfrist, innerhalb der trotz ...
2. Vertretbar ist ferner die Auffassung des Oberverwaltungsgerich ...
3. Während dieser Übergangsfrist konnte allerdings nich ...
a) Die katholische Grundschule Kapellen hatte nach den vom Oberve ...
b) Die Stadt Moers, in welche Kapellen eingegliedert worden war,  ...
4. Schließlich wäre die Schule auch nicht erhalten geb ...
5. Es ist auch kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: A. Tschentscher
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