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Informationen zum Dokument  BVerfGE 48, 48 - Einfacher Bankrott  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO lautete: ...
b) § 240 KO ist durch Art. 5 Nr. 4 des am 1. September 1976  ...
2. Der Beschwerdeführer war Mitgesellschafter und alleiniger ...
3. Wegen dieses Sachverhalts verurteilte das Amtsgericht Mün ...
II.
III.
1. Namens der Bundesregierung hat sich der Bundesminister der Jus ...
2. Für die Bayerische Staatsregierung hat der Bayerische Min ...
3. Die übrigen eingangs genannten Stellen haben von der Gele ...
B.
I.
II.
III.
1. § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO in der bis zum 31. August 1976 gelt ...
a) Nach Art. 103 Abs. 2 GG kann eine Tat nur bestraft werden, wen ...
b) Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte § ...
aa) Ob sich unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten für all ...
bb) Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er bewu&szli ...
cc) Die damit angesprochene Schwierigkeit, für die Bemessung ...
dd) Auch der Bundesfinanzhof hat sich wiederholt mit der Auslegun ...
ee) Dürfte danach die Möglichkeit ausscheiden, dem &sec ...
ff) Mag hiernach die nähere Bestimmung der "einem ordnungsm& ...
2. § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO a.F. begegnete auch unter dem Gesic ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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