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Informationen zum Dokument  BVerfGE 47, 253 - Gemeindeparlamente  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) sind wahlberechtigte B& ...
2. Die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) beantragen mit den am 3 ...
III.
1. Die Beschwerdeführer zu 4) und 5) sind wahlberechtigte Be ...
2. Mit ihren am 30. Dezember 1975 eingegangenen Verfassungsbeschw ...
IV.
1. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen h&au ...
2. Der Oberstadtdirektor der Stadt Bochum hält die Verfassun ...
3. Der Oberstadtdirektor der Stadt Bottrop hat neben den Wahlerge ...
B. -- I.
1. Die Verfassungsbeschwerden wenden sich unmittelbar gegen ein G ...
2. Die gegen § 13a Abs. 4 GO gerichteten Verfassungsbeschwer ...
3. Das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführer zu 4) und  ...
4. Dagegen sind die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdefüh ...
II.
1. In der freiheitlichen Demokratie, die das Grundgesetz für ...
2. Die Bezirksvertretung ist - wie der Rat der Stadt - ein beschl ...
3. Die verfassungsrechtlich notwendige demokratische Legitimation ...
4. Das Verfahren nach § 13a Abs. 4 GO läßt sich z ...
a) Die Grundmandatsklausel des § 13a Abs. 4 Satz 4 GO, wonac ...
b) Anders liegt es bei der auf den Stadtbezirk bezogenen 5%-Klaus ...
c) Der Landesgesetzgeber hat ferner dem Grundsatz der Unmittelbar ...
d) Das Verfahren nach § 13a Abs. 4 GO verletzt schließ ...
III.
1. Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG ist das angefochtene Gese ...
2. Die Handlungen (Maßnahmen und Beschlüsse), die von  ...
3. Die Verfassungsbeschwerden haben im wesentlichen Erfolg. Gem&a ...
VI.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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