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Informationen zum Dokument  BVerfGE 33, 367 - Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Die Strafprozeßordnung gewährt den Angehörigen ...
2. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lüneburg ermit ...
II.
1. Der Bundesminister der Justiz vertritt die Auffassung, da&szli ...
2. Der Bundesgerichtshof hat Stellungnahmen zweier Strafsenate vo ...
B. - I.
1. Auch im Verfahren des Ermittlungsrichters, der auf Antrag der  ...
2. Diese Vorschrift ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem ...
3. Die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß § 53 A ...
4. Das ändert allerdings nichts daran, daß im Einzelfa ...
5. Ob der generelle Ausschluß anderer, in § 53 Abs. 1  ...
II.
1. Der Zeugniszwang, dem der Sozialarbeiter im Strafverfahren auc ...
a) Das Grundgesetz gewährt zwar - wie das Bundesverfassungsg ...
b) Jedoch steht nicht der gesamte Bereich des privaten Lebens unt ...
c) Diesen Maßstäben wird die hier zu prüfende Bes ...
2. Es verstößt ferner nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da ...
a) Der Prüfung am Maßstab des Gleichheitssatzes mu&szl ...
b) Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünfti ...
3. Schließlich verletzt die vorgelegte Bestimmung, soweit s ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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