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Informationen zum Dokument  BVerfGE 32, 1 - Vorgeprüfte Apothekaranwärter  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die reichseinheitliche Prüfungsordnung für Apotheker ...
2. Am 8. Dezember 1934 erließ der Reichsminister des Innern ...
a) Die gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit ...
b) Die Regelung in den genannten Ministerialerlassen wurde sankti ...
3. Nach Kriegsende galt zunächst der bisherigen Rechtszustan ...
a) Die Weiterbeschäftigung von Vorexaminierten wurde durch d ...
b) Übereinstimmung bestand in allen Ländern darübe ...
c) In den Tarifverträgen zwischen den Tarifgemeinschaften de ...
II.
1. Nach der am 1. Oktober 1968 in Kraft getretenen neuen Bundes-A ...
2. Der Hauptangriff aller Beschwerdeführer richtet sich dage ...
a) Nach dem PTA-Gesetz, das am 24. März 1968 in Kraft getret ...
b) Die am 1. Januar 1969 in Kraft getretene Apothekenbetriebsordn ...
c) In § 16 Abs. 2 ApothBetrO werden alle bisherigen Vorschri ...
3. Die zuvor geschilderte Neuregelung wirkte sich tarifvertraglic ...
4. In welcher Zahl Vorexaminierte bei Inkrafttreten der angefocht ...
III.
1. Die Beschwerdeführer sind als Vorexaminierte in Apotheken ...
2. Die Beschwerdeführer machen geltend, durch die angegriffe ...
3. Zur weiteren Begründung ihrer Verfassungsbeschwerden habe ...
IV.
1. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister f&uum ...
2. Die Landesregierungen haben sich zu den in ihrem Bereich bishe ...
B.
I.
II.
1. Daß jedenfalls die Tätigkeit der Altvorexaminierten ...
2. Die vorstehenden Erwägungen gelten im Ergebnis auch f&uum ...
a) Eine solche Gleichbehandlung bedarf keiner weiteren Begrü ...
b) Auch diejenigen Vorexaminierten, die ihre Vorprüfung erst ...
III.
1. Nach der zutreffenden Auffassung der Beschwerdeführer bes ...
2. Die erörterten Unterschiede zwischen der Stellung der Vor ...
IV.
1. Da nach alledem die Regelung des § 11 Abs. 2 PTA-Gesetz u ...
2. Dagegen erscheint es nicht geboten, die zuvor erwähnten V ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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