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Informationen zum Dokument  BVerfGE 28, 295 - Mitgliederwerbung I  Materielle Begründung

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A. - I.
1. Der Beschwerdeführer war im Jahre 1963 Personalratsvorsit ...
2. Die Beteiligten nahmen das Verfahren vor dem Oberverwaltungsge ...
3. Durch Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 96) wies ...
II.
1. a) Die Bildung von Koalitionen sei von der Verfassung erwü ...
b) Das durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht des Beschwerd ...
2. Die Mißbilligung der Werbung für eine Gewerkschaft  ...
III.
1. Die Koalitionsfreiheit sei schon wegen der bedeutenden Auswirk ...
2. Art. 5 Abs. 1 GG sei nicht verletzt, weil der Beschwerdefü ...
B. - I.
II.
1. Art. 9 Abs. 3 GG schützt grundsätzlich zwar auch die ...
a) Zu der den Koalitionen und ihren Mitgliedern verfassungsrechtl ...
b) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nur einen Kernbereich der Koalit ...
c) Im Beschluß vom 30. November 1965 hat das Bundesverfassu ...
2. Eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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