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Informationen zum Dokument  BVerfGE 26, 302 - Spekulationsgeschäfte  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
1. Der Fabrikant ... und seine Ehefrau erwarben im Oktober 1959 f ...
2. Mit Beschluß vom 23. November 1965 hat das Finanzgericht ...
III.
1. Der Bundesminister der Finanzen hat von einer Äußer ...
2. Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, daß der zuständ ...
B.
1. Auf den ersten Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Stuttg ...
2. Der zu prüfende § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1961 ist nach ...
3. Die Vorlagefrage ist entscheidungserheblich. ...
4. Zweifelhaft könnte sein, ob die Ausführungen im Vorl ...
C.
I.
II.
1. Der Steuertatbestand des § 23 Abs. 1 EStG enthält ke ...
2. a) Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die ...
b) Die Steuer auf Spekulationsgewinne aus Grundstücksver&aum ...
3. a) Ob die Regelung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG verfassungs ...
b) Das Einkommensteuergesetz kennt Einkünfte aus sieben vers ...
c) Hieraus ergibt sich folgendes: ...
aa) Der bei Veräußerung eines Betriebsgrundstücks ...
bb) Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 a EStG wird der bei Veräu&sz ...
d) Diese Differenzierungen verstoßen nicht gegen den allgem ...
aa) Der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder  ...
bb) Die verschiedene Behandlung von Veräußerungsgewinn ...
4. Den bisherigen Ausführungen liegt die objektive Auslegung ...
III.
1. Man kann die Vorschrift aber auch dahin auslegen, daß ei ...
2. Folgt man dieser Auslegung mit der Konsequenz, daß die S ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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