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Informationen zum Dokument  BVerfGE 20, 257 - Bundesrecht in Berlin  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin zu 1), eine Kommanditgesellschaft, ...
2. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt Schuhfabriken. Ihr  ...
3. Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdef&uum ...
a) Die Beschwerdeführerinnen halten die Verfassungsbeschwerd ...
b) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden stehe auch ni ...
c) Die Beschwerdeführerinnen halten die vom Bundeskartellamt ...
III.
1. Der Bundesminister für Wirtschaft hält in seiner &Au ...
a) Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts werde auc ...
b) Die angefochtenen Bescheide und Entscheidungen verstieße ...
2. Die drei Verfassungsbeschwerden haben dieselben Rechtsfragen z ...
B.
1. Gegen die Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin zu 2)  ...
2. Auch die Beschwerdeführerin zu 1) ist antragsberechtigt.  ...
3. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden steht nicht e ...
a) Das Bundeskartellamt ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz  ...
b) Soweit also das Kammergericht die Entscheidungen des Bundeskar ...
C.
I.
1. Die Vorschrift nennt zwar Inhalt und Zweck der Rechtsverordnun ...
2. § 80 Abs. 2 Satz 2 GWB sagt aber nichts darüber aus, ...
a) Gebühren gehören zu den öffentlichen Abgaben. S ...
b) Im Gegensatz zu den dargelegten Erfordernissen einer Ermä ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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