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Informationen zum Dokument  BVerfGE 19, 303 - Dortmunder Hauptbahnhof  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Der Beschwerdeführer ist Beamter, und zwar Betriebsaufseh ...
2. Seine Beschwerde blieb ohne Erfolg, ebenso seine weitere Besch ...
II.
III.
B. - I.
1. Nach §§ 52 ff. BBG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 ...
2. Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet den Koalitionen und ihren  ...
a) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nicht nur für jedermann und ...
b) Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kann nur solche Tät ...
c) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet den Koalitionen das Recht, ...
(1) Der durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit geschütz ...
(2) Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestätigte den Si ...
(3) Anders als die Weimarer Reichsverfassung enthält das Gru ...
d) Fällt die Tätigkeit der Koalitionen im Personalvertr ...
e) Ausgestaltung und nähere Regelung des Rechts der Gewerksc ...
3. Das für jedermann und für alle Berufe gewährlei ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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