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Informationen zum Dokument  BVerfGE 19, 206 - Kirchenbausteuer  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin zu 1) betreibt als Gesellschaft mi ...
2. Die Beschwerdeführerin zu 2) ist ebenfalls eine Gesellsch ...
III.
1. Die angefochtenen Entscheidungen verstießen gegen Art. 4 ...
2. Die Heranziehung juristischer Personen zur Kirchensteuer im Un ...
3. Die Erstreckung der Kirchensteuerpflicht auf juristische Perso ...
IV.
1. Das Staatsministerium Baden-Württemberg, das dem Verfahre ...
a) Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gemäß Art. 4 G ...
b) Die Heranziehung zur Kirchensteuer benachteilige die juristisc ...
c) Im Landesbezirk Baden habe es sich 1952 nur um die Wiedereinf& ...
2. Das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg hat folgendes  ...
3. Der Evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe hat auf die Ausf& ...
4. Der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und ...
B.
C. - I.
1. Die Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit erschö ...
2. Art. 13 OKiStG gehört nicht zur verfassungsmäß ...
II.
1. Art. 137 Abs. 6 WRV verleiht den Religionsgesellschaften, die  ...
2. Die Inkorporation der Weimarer Kirchenartikel in das Grundgese ...
3. Die Kirchenbausteuerpflicht juristischer Personen kann auch ni ...
III.
1. Die Kirchenbesteuerung juristischer Personen kann, wie auch da ...
2. Auch die sogenannte "Erweckungstheorie", nach der die juristis ...
3. Auch der Hinweis auf die (seit langem aufgehobene) Schulsteuer ...
4. Ferner wird vorgetragen, die Wiedereinführung der Kirchen ...
5. Das Herkommen, das schließlich zur Rechtfertigung der Ki ...
6. Schließlich kann die Kirchenbesteuerung auch nicht mit e ...
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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