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Informationen zum Dokument  BVerfGE 16, 64 - Einwohnersteuer  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das Direktorium des Staatssekretariats für das franzö ...
2. Nach § 1 EStO sind die Gemeinden berechtigt, eine Einwohn ...
II.
1. Der Gemeinderat der Stadt Calw beschloß am 7. März  ...
2. Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg beschloß am 21. M&a ...
3. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat beide Ve ...
a) Die Einwohnersteuer sei keine Verbrauch- oder Verkehrsteuer, a ...
b) § 13 DVO zum Bürgersteuergesetz vom 16. Oktober 1934 ...
c) Die Zulässigkeit der Gesetzesänderung im Jahre 1951  ...
III.
1. Das Staatsministerium Baden-Württemberg vertritt namens d ...
2. Der Bundesminister der Finanzen meint, der Katalog des Art. 10 ...
IV.
B.
C. -- I.
1. Die Einwohnersteuer ist keine Realsteuer im Sinne von Art. 105 ...
2. Die Einwohnersteuer ist keine Verkehrsteuer im Sinne von Art.  ...
3. Die Einwohnersteuer gehört nicht zu den Verbrauchsteuern  ...
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Verbrauchste ...
b) Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendun ...
4. Die Einwohnersteuer fällt auch nicht unter die in Art. 10 ...
5. Das Grundgesetz hat durch Art. 105 GG die Gesetzgebungskompete ...
II.
1. In der Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, der ...
2. Die Meinung, Art. 105 GG zähle die möglichen Steuera ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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