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Informationen zum Dokument  BVerfGE 11, 105 - Familienlastenausgleich I  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
B.
I.
1. Soweit sie darauf gestützt wird, daß die "Beitr&aum ...
2. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist in Art. 74 Nr. 12 GG ...
a) Diese Feststellung kann allerdings nicht auf die von der Bunde ...
b) Den grundsätzlichen Ausführungen des Bundessozialger ...
c) In dieses Bild der modernen Sozialversicherung läßt ...
II.
1. Vorweg erhebt sich die Frage, ob die durch die Wahl der Organi ...
2. Der Grundgedanke der Kindergeldregelung ist, den durch Kinder  ...
3. Die Beschwerdeführer rügen, durch die Aufspaltung in ...
a) Die Belastung des einzelnen Betriebes in einer Familienausglei ...
b) Ist auch die Globalbelastung der einzelnen Familienausgleichsk ...
4. Die Beschwerdeführer beanstanden schließlich die si ...
5. Soweit die Beschwerdeführer rügen, der Kreis der Kin ...
6. Der Einwand, es werde nicht berücksichtigt, ob der Kinder ...
7. Zusammenfassend ist festzustellen: Die Vorschriften des Kinder ...
III.
1. Soweit die Berufsgenossenschaften bundesunmittelbar sind, sind ...
2. Dasselbe trifft für die Errichtung landesunmittelbarer Fa ...
3. Der Gesamtverband der Familienausgleichskassen ist in eigenart ...
IV.
1. Unzulässig sind auch folgende Rügen: ...
a) Da die Staatsbeamten bereits vom ersten Kind ab Kinderzuschl&a ...
b) Die Beschwerdeführer sind auch nicht davon betroffen, da& ...
c) Entsprechendes gilt für die Pflicht der anerkannten Ersat ...
d) Unerheblich ist auch, ob sich Bundestag und Bundesrat bei der  ...
2. Die Rügen der Beschwerdeführer zu 5, Art. 6 und 12 G ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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