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Informationen zum Dokument  BVerfGE 7, 244 - Badische Weinabgabe  Materielle Begründung

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I.
1. § 1 Abs. 1 des badischen Landesgesetzes über die Auf ...
2. a) Die Firma Wilhelm K. KG, Weingroßkellerei in Freiburg ...
b) Die Firma L. G. GmbH, Lebensmittelfilialbetrieb in Freiburg i. ...
c) Beide Gerichte sind der Auffassung, daß es sich bei der  ...
3. Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsorganen des Bu ...
4. Da die beiden Vorlagebeschlüsse denselben Gegenstand betr ...
II.
1. Die Vorlagebeschlüsse sind zulässig. Es handelt sich ...
2. Die badische Weinabgabe ist jedenfalls eine öffentliche A ...
3. Wenn das Grundgesetz den Begriff "Steuer" gebraucht, so mu&szl ...
4. Der materielle Gehalt der badischen Weinabgabe kann nicht aus  ...
5. Sämtliche Begriffsmerkmale der Steuerdefinition des Abs.  ...
6. Nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG sind die Länder ausschlie&s ...
7. Die badische Weinabgabe kann nur eine Verbrauch- oder Verkehrs ...
8. Die badische Weinabgabe ist eine Verkehrsteuer, die mit der im ...
9. Es ergibt sich somit, daß die durch das badische Landesg ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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