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Informationen zum Dokument  BVerfGE 7, 129 - lex Schörner  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rech ...
2. a) Den Aussetzungsbeschlüssen in der Sache Sch. liegt fol ...
b) Dem Aussetzungsbeschluß in der Sache St. liegt folgender ...
3. Nach Ansicht der Bundesdisziplinarkammer ist die rückwirk ...
a) Das Gesetz verstoße gegen hergebrachte Grundsätze d ...
b) Das Gesetz verstoße ferner gegen Art. 14 GG, da es "bere ...
c) Art. 103 Abs. 2 GG werde verletzt, weil die Einbehaltung der B ...
d) Das Gesetz verstoße schließlich gegen den Gleichhe ...
II.
1. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat der Beschuld ...
2. Das Bundesverfassungsgericht hat eine amtliche Auskunft des Bu ...
B. -- I.
1. In beiden Fällen sieht sich die Bundesdisziplinarkammer n ...
2. Die mit den Vorlagen gestellte Rechtsfrage (§ 81 BVerfGG) ...
a) In § 9 Abs. 1 Satz 1 G 131 wird hinsichtlich der Verfolgu ...
b) Während des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht h ...
II.
1. Bei der rechtlichen Beurteilung des "förmlichen Disziplin ...
2. Die Ausführungen zu 1 ergeben, daß § 9 Abs. 1  ...
a) Die nach § 79 BDO für das Disziplinarverfahren gelte ...
b) Die Auffassung des vorlegenden Gerichts, das Gesetz vom 5. Aug ...
c) Auch die Ausführungen des vorlegenden Gerichts über  ...
d) Das Gesetz vom 5. August 1955 verstößt auch nicht a ...
aa) In der Literatur sind Bedenken vor allem daraus hergeleitet w ...
bb) Aus denselben Gründen ist die Rückwirkung des Geset ...
cc) Bedenken lassen sich auch nicht aus Art. 3 GG deshalb herleit ...
e) Schließlich ist das Gesetz auch nicht deshalb aus rechts ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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