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Informationen zum Dokument  BVerfGE 2, 380 - Haftentschädigung  Materielle Begründung

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A. -- I.
II.
1. Der Haftentschädigungsausschuß der Stadt Wuppertal  ...
2. Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß §§ ...
B. -- I.
1. Für die Zulässigkeit der Vorlage ist es ohne Belang, ...
2. Ohne Belang für die Zulässigkeit des Vorlagebeschlus ...
II.
1. Zutreffend geht das Landgericht in seinem Vorlagebeschluß ...
2. Die Haftentschädigungsausschüsse und die Haftentsch& ...
3. Die Haftentschädigungsbeschlüsse, durch die der Haft ...
4.Über das Ausmaß der Rechtsbeständigkeit der Ent ...
5. Von Bedeutung ist allein, ob den Entscheidungen der Haftentsch ...
6. Diese Rechtslage wird durch das Beanstandungsgesetz geänd ...
III.
1. Nicht verletzt ist das Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Verlet ...
2. Ein Verstoß gegen Art. 14 GG kann - von allen anderen Be ...
3. Verstößt das Beanstandungsgesetz nicht gegen Art. 3 ...
4. Daß eine verfassungsrechtlich zulässige, d. h. die  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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