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Informationen zum Dokument  BGHSt 41, 247 - Rechtsbeugung in der DDR  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
B.
I.
1. Sowohl § 244 StGB-DDR als auch § 336 StGB  ...
2. Verfolgungsverjährung ist insgesamt nicht eingetreten. Di ...
3. Sowohl nach § 336 StGB (vgl. BGHSt 32, 357; 38, 381) ...
a) Nicht jede Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsv ...
b) Auch vor (Einstellung oder) Anklageerhebung kommt im Ermittlun ...
c) Ob und in welchem Umfang Handlungen eines Staatsanwalts zwisch ...
d) Soweit der Staatsanwalt als Herr des Ermittlungsverfahrens zug ...
e) Mehrfache Rechtsbeugungshandlungen eines Staatsanwalts in dems ...
II.
1. Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidun ...
2. Die Beantwortung der Frage, wann sich ein Richter oder Staatsa ...
a) Freilich kann das staatlich verübte Unrecht in der DDR mi ...
b) Das Fehlschlagen der Verfolgung nationalsozialistischen Justiz ...
3. Der Bundesgerichtshof hat folgende Leitlinien zur Strafbarkeit ...
a) In seinem Urteil vom 13. Dezember 1993 (BGHSt 40, 30) hat der  ...
b) An diesen Grundsätzen ist vom 4. Strafsenat des Bundesger ...
c) Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs geht in seinem U ...
d) Bei alledem billigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs  ...
4. An der restriktiven und im Ausgangspunkt an der geschriebenen  ...
a) Der Senat verkennt hierbei nicht, daß insbesondere die p ...
b) Auf der anderen Seite ist es unerläßlich, die straf ...
aa) Zur Unbeachtlichkeit geschriebenen Rechts hat sich der Senat  ...
bb) Einen solchen schlechthin unerträglichen Verstoß g ...
(1) Allerdings kann es keinen Zweifel an der Rechtsstaatswidrigke ...
(2) Die Unvereinbarkeit der Bestimmungen im politischen Strafrech ...
5. Nach den genannten Grundsätzen kommt die Annahme einer Re ...
a) An einer gesetzwidrigen Entscheidung bei der Auslegung von Str ...
b) Der Senat hat ferner darauf hingewiesen, daß es bei der  ...
c) Soweit Strafnormen extensiv ausgelegt wurden, sind die Grenzen ...
d) Bei der Prüfung der Gesetzwidrigkeit einer durch einen DD ...
C.
I.
1. Das Verhalten der Angeklagten im Fall der gegen den Diplom-Che ...
a) Die von dem Betroffenen gewählten Formulierungen konnten  ...
b) Auch die Strafzumessung erfüllt hier nicht die Voraussetz ...
aa) Allerdings ist eine Beugung des Rechts durch das Verhäng ...
bb) Die gegen den Betroffenen verhängte Freiheitsstrafe von  ...
2. Das Verhalten der Angeklagten im Fall der gegen D. erhobenen A ...
a) Der Tatrichter vernachlässigt mit seinem Hinweis, die Bet ...
b) Eine Rechtsbeugung unter Beteiligung der Angeklagten ist auch  ...
3. Im Falle der gegen N. erhobenen Anklage wegen "Beeinträch ...
a) Die Bekundung einer "Mißachtung der Gesetze" oder die Au ...
b) Die gegen N. verhängte Strafe von einem Jahr und drei Mon ...
c) Die Tatsache, daß eine Bestrafung, wie sie N. erfahren h ...
4.-7. folgen Ausführungen zu weiteren Fällen ...
II.
1. Die von der Angeklagten mit Antrag auf Aufrechterhaltung des H ...
a) Der Tatbestand der Strafnorm des § 220 Abs. 1 S ...
b) Der Haftbefehl gegen die Betroffene, dessen Aufrechterhaltung  ...
2. Auch der Antrag der Angeklagten auf Erlaß eines Haftbefe ...
a) Allerdings lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen der hera ...
b) Der Bagatellcharakter des Falles, der sich bereits in der geri ...
aa) Die Annahme von Wiederholungsgefahr setzte nach § 1 ...
bb) Auch auf § 122 Abs. 1 Nr. 4 StPO-DDR lie& ...
cc) Es kommt hinzu, daß dem Antrag auf Anordnung der Unters ...
3. Schließlich war auch die auf "Beeinträchtigung staa ...
a) Bereits die Heranziehung der Strafnorm auf einen Fall der schl ...
b) Zu einer offensichtlich schweren Menschenrechtsverletzung wird ...
4. Die Angeklagte hat jeweils vorsätzlich gehandelt. Der Tat ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Brian Valerius
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