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Informationen zum Dokument  BGHSt 24, 360 - Aussetzung höherer Jugendstrafe  Materielle Begründung

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1. Die Kammer ist der Auffassung, daß dann, wenn - wie hier ...
2. Nicht zu billigen ist die aus dem Erziehungszweck der Jugendst ...
3. Müssen nach allem auch nach § 21 Abs. 2 JGG besonder ...
4. Einige der von der Jugendkammer festgestellten und als besonde ...
5. Nach allem tragen die von der Jugendkammer getroffenen Festste ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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