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Informationen zum Dokument  BGE 107 Ib 219  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gemeinde Meikirch wird a ...
2. Massnahmen der öffentlichen Hand auf dem Gebiete der Raum ...
3. Der Grundeigentümer Hans Hodel ist - wie sein Entschä ...
4. Das Verwaltungsgericht weist die Enteignungs-Schätzungsko ...
5. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass der Gem ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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