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Informationen zum Dokument  BGE 106 Ia 310  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung: I. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes
1. a) Der Beschwerdeführer hat vor Verwaltungsgericht gelten ...
2. Die Umzonung der Parzelle Nr. 610 ist von Othmar Ernst nicht n ...
3. Obschon der Beschwerdeführer formell nur einen Antrag auf ...
5. Zonenplanänderung als Erlass: ...
6. Zonenplanänderung als Verfügung: ...
7. Nach dem Gesagten hat das Bundesgericht weder die gegen das Ur ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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