Der Nationalsozialismus liess sein Freund-Feind-Schema in zweifacher Hinsicht durch das
Strafrecht wirken. Erstens verschärfte er die Sanktionen für alle Handlungen, die
als volksfreundlich galten. Zweitens führte er Privilegierungen bis hin zur Straffreiheit
für jene ein, die kriminell handelten, um die nationalsozialistische Herrschaft zu stablisieren.
Einzelne Sonderregelungen zur Behandlung politisch motivierter Straftaten lassen sich
schon vor der nationalsozialistischen Machtergreifung ausmachen.
Die Themenliste ist noch in Bearbeitung und schon darum unvollständig.
A. Tschentscher