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Informationen zum Dokument  BGE 143 V 402  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitgegenstand bildet die Frage, ob der Beschwerdeführe ...
4. Die Vorinstanz hat im Wesentlichen erwogen, es liege ein r&aum ...
5. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des Diskri ...
Erwägung 6
6.1 Montenegro gehört nicht zu den Vertragsstaaten des FZA.  ...
6.2 In BGE 139 V 216 erkannte das Bundesgericht, dass Angehö ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Im Urteil 9C_313/2010 vom 5. November 2010 stand ein deutsc ...
6.3.2 Montenegro ist zwar weder Mitglied der EU noch der EFTA. Da ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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