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Informationen zum Dokument  BGE 143 V 321  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Es ist unangefochten geblieben, dass die Sammelstiftung B. neu ...
2.1 Gemäss Stiftungsurkunde der Sammelstiftung B. vom 1. Feb ...
2.2 Die Vorinstanz hat für das Bundesgericht verbindlich fes ...
2.2.1 Der Teuerungsfonds war im hier relevanten Zeitraum übe ...
2.2.2 Die teilautonome Lösung der Sammelstiftung B. zeichnet ...
2.2.3 In den Jahren 2001, 2002 und 2004 entnahm die Sammelstiftun ...
2.2.4 Weder die Finanzierung der Umwandlungssatzdifferenzen noch  ...
2.3 Gestützt auf den dargelegten Sachverhalt erwog die Vorin ...
3. Die Beschwerdeführerinnen bestreiten zu Recht nicht, dass ...
Erwägung 3.1
3.1.1 Die Auslegung des Reglements einer privatrechtlichen Vorsor ...
3.1.2 Das Ergebnis der Auslegung nach dem Vertrauensgrundsatz und ...
3.2 Was das Jahr 2003 betrifft, so findet das vom 1. Dezember 200 ...
3.3 Hinsichtlich der Jahre 2004 bis 2006 gilt das am 1. Januar 20 ...
3.4 Zusammengefasst handelt es sich bei den hier fraglichen Zahlu ...
Erwägung 4
4.1 Bei einer Teilliquidation steht das gesamte nichtindividualis ...
4.2 Soweit aus einer unsachgemässen Mittelverwendung eine qu ...
4.3 Nach dem Gesagten ist das Bundesgericht - im Rahmen des vorli ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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