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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 115  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 8 Abs. 1 IVG haben Invalide oder von einer Invalidi ...
2.2 Zu beurteilen ist, ob Anspruch auf die Abgabe eines ProxTalke ...
Erwägung 3
3.1 Das kantonale Gericht hat den strittigen Anspruch unter dem R ...
3.2 Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 IVG hat der Versicherte im Rahmen  ...
3.3 In Ausführung dieser Grundsatznorm und gestützt auf ...
3.4 Unter den Parteien ist unbestritten, dass es sich beim ProxTa ...
Erwägung 4
4.1 Praxisgemäss ist unter einem Hilfsmittel im Sinne des IV ...
4.2 Die Möglichkeiten der Versicherten, den Kontakt mit der  ...
Erwägung 5
5.1 Der Anspruch auf Hilfsmittel im Rahmen der im HVI-Anhang aufg ...
5.2 Die Vorinstanz hat einen Anspruch auf Abgabe des ProxTalker v ...
5.3 In der Beschwerde wird geltend gemacht, entgegen dem angefoch ...
Erwägung 6
Erwägung 6.1
6.1.1 Der ProxTalker erlaubt es sprechbehinderten Personen, mitte ...
6.1.2 Abgesehen von einer besseren und üblicheren Verstä ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Laut Ziff. 4.2 des gemäss Art. 27 Abs. 1 IVG in Verbin ...
6.2.2 Im Unterschied zu dem in BGE 131 V 9 beurteilten Fall eines ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Damit der gesetzgeberischen Zielsetzung, auch Schwerstinval ...
6.3.2 Die Anerkennung des ProxTalker als Kommunikationsgerät ...
6.4 Da der ProxTalker der Versicherten eine über den nonverb ...
Erwägung 7
7.1 Das Erfordernis der notwendigen intellektuellen und motorisch ...
7.2 Der ProxTalker ist zudem gemessen an der zu erfüllenden  ...
8. Zusammenfassend ergibt sich, dass der angefochtene Entscheid v ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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