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Informationen zum Dokument  BGE 133 V 394  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht ...
Erwägung 2
2.1 Unbestritten ist der Beschwerdegegner nicht erwerbstätig ...
2.2 Die Ausgleichskasse hat das per 31. Dezember 2004 ermittelte  ...
Erwägung 3
3.1 Nichterwerbstätige bezahlen gemäss Art. 10 AHVG in  ...
3.2 In dem bis Ende 2000 geltenden System der zweijährigen V ...
3.3 Die WSN ist eine Verwaltungsweisung des BSV und enthält  ...
3.4 Es liegt auf der Hand, dass die vom beschwerdeführenden  ...
3.5 In Bezug auf das Vermögen ist allerdings eine Proratisie ...
3.6 Demgegenüber führt die Berechnungsweise des BSV zu  ...
3.6.1 Gemäss Art. 10 Abs. 1 AHVG muss einerseits der Beitrag ...
3.6.2 Der gesetzliche Maximalbeitrag von Fr. 8'400.- gilt nach de ...
3.6.3 Das Vorgehen des BSV würde nun aber bei sehr guten wir ...
3.6.4 An dieser gesetz- und verordnungswidrigen Konsequenz ä ...
3.7 Es ist nicht ausgeschlossen, diese für das Vermögen ...
3.8 Welche Methode für die Bemessung der Beiträge auf d ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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