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Informationen zum Dokument  BGE 131 V 454  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Aus den Erwägungen:
2. Streitig und zu prüfen ist einzig, ob die Beschwerdegegne ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 53 Abs. 1 AVIG muss der Arbeitnehmer seinen Entsch& ...
3.2 Gemäss Art. 58 AVIG (in der vorliegend massgebenden, sei ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin und das Staatssekretariat fü ...
4.2 Die Vorinstanz hält diese Verwaltungspraxis für ges ...
Erwägung 6
Erwägung 6.1
6.1.1 Die auf den 1. Januar 1983 in Kraft gesetzte Fassung von Ar ...
6.1.2 Im Zeitpunkt der Teilrevision des AVIG, in Kraft ab 1. Janu ...
6.2 Bei dieser Rechtslage kann die von der Vorinstanz angestellte ...
6.3 In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dem Arbeitnehmer ...
6.4 Auch die Materialien im Zusammenhang mit der AVIG-Revision vo ...
6.4.1 Das Ziel der Änderung von Art. 58 AVIG bestand darin,  ...
6.4.2 Der Ständerat genehmigte Art. 58 AVIG in der vom Bunde ...
6.5 Die teleologische Auslegung des Art. 58 AVIG stützt die  ...
7. Insgesamt ergibt sich, dass die Insolvenzentschädigung ge ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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