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Informationen zum Dokument  BGE 130 V 39  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. (Keine Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Allgemei ...
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 20 Abs. 1 UVG beträgt die Invalidenrente bei V ...
2.2 Gestützt auf Art. 20 Abs. 3 UVG hat der Bundesrat in Art ...
3. Der Beschwerdegegner hat zusätzlich zu der ihm seit Dezem ...
3.1 Die Vorinstanz gelangt zum Schluss, dass der hier zu beurteil ...
3.2 Die SUVA stellt sich auf den Standpunkt, mit dem Erreichen de ...
3.3 Der Beschwerdegegner vertritt die Auffassung, die Argumentati ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 20 Abs. 2 UVG gilt sowohl beim Zusammentreff ...
4.2 Im vorliegenden Fall war es beim erstmaligen Zusammentreffen  ...
4.3 Nicht gefolgt werden kann auch der Meinung der Vorinstanz, wo ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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