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Informationen zum Dokument  BGE 127 V 431 - Zulassung von Heilbädern   Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- a) Nach Art. 40 Abs. 1 KVG sind Heilbäder zugelassen, we ...
b) Gemäss Art. 57 KVV werden Heilbäder zugelassen, wenn ...
Erwägung 2
2.- a) Die erwähnten Bestimmungen nennen die Kriterien, welc ...
b) aa) Um Grundlage einer Verfügung bilden zu können, m ...
bb) Die Lehre weist darauf hin, dass Komplexität und Ver&aum ...
cc) Als Folge der dargestellten Entwicklung verlieren die Garanti ...
c) Nach dem Gesagten ist nicht zu beanstanden, dass die Art. 57 f ...
Erwägung 3
3.- a) Beim Entscheid über die Zulassung oder Nichtzulassung ...
b) Dem Entscheid über die Anerkennung der Beschwerdefüh ...
aa) Das EDI liess zunächst durch eine Arbeitsgruppe, zusamme ...
bb) Anlässlich ihrer Sitzung vom 28. August 1999 beschloss d ...
cc) Mit Schreiben vom 13. Oktober 1999 forderte das BSV die Besch ...
dd) Mit Schreiben vom 23. Januar 2001 eröffnete das BSV der  ...
c) Das beschriebene Vorgehen der Verwaltung wird den obgenannten  ...
d) aa) Das Recht, angehört zu werden, ist formeller Natur. D ...
bb) Die im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz
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