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Informationen zum Dokument  BGE 100 V 83  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 45 Abs. 1 IVG werden die Renten der obligatorischen  ...
2. Anlässlich der auf den 1. Januar 1973 erfolgten Einfü ...
3. Das Rentensystem der AHV und IV folgt weitgehend der familienr ...
4. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass im Rentenkürzungsverfa ...
5. Hieran vermag auch der Hinweis des Beschwerdeführers auf  ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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