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Informationen zum Dokument  BGE 148 IV 39  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung von Art. ...
2.2 Die Vorinstanz erwägt, der tatbestandsmässige Erfol ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Gemäss Art. 117 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu d ...
2.3.2 Die Straftat kann auch durch pflichtwidriges Unterlassen (v ...
2.3.3 Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung setzt  ...
2.3.4 Der Begriff der Pflichtverletzung darf jedoch nicht so vers ...
2.3.5 Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz kann nur ger&uu ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über Arzneimitt ...
2.4.2 Eine Verschreibung darf der Arzt nur ausstellen, wenn er de ...
2.4.3 Gemäss Präambel regelt die Standesordnung der FMH ...
2.5 Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschwerdegegner am 12. ...
2.6 Die Beschwerdeführer weichen teilweise von den tatsä ...
Erwägung 2.7
2.7.1 Die Beschwerdeführer rügen, der Beschwerdegegner  ...
2.7.2 Die Beschwerdeführer wenden weiter ein, gemäss gu ...
2.7.3 Aus den dem Beschwerdegegner zum Verschreibungszeitpunkt vo ...
2.8 Schliesslich rügen die Beschwerdeführer, der Beschw ...
2.9 Die Vorinstanz verletzt kein Bundesrecht, indem sie den Besch ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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