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Informationen zum Dokument  BGE 143 IV 9  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach den Grundvoraussetzungen von Art. 221 StPO ist Untersuch ...
2.2 Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts zum  ...
Erwägung 2.3
2.3.1 In Anwendung und Auslegung von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO  ...
2.3.2 Die Begehung der in Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO genannten s ...
2.4 Der zu beurteilende Fall bietet Anlass, vertieft zu prüf ...
2.5 Nach dem Gesetz sind drei Elemente für das Vorliegen vo ...
2.6 "Leichte" Vergehen werden vom Haftgrund der Wiederholungsgefa ...
2.7 Die drohenden Delikte müssen die Sicherheit anderer erhe ...
2.8 Nach dem Gesetz muss schliesslich "ernsthaft zu befürcht ...
2.9 Die beiden Kriterien der Tatschwere (E. 2.6 hiervor) und der  ...
2.10 In Änderung der publizierten Rechtsprechung (BGE 137 IV ...
Erwägung 3
3.1 Im zu beurteilenden Fall ist das Vortatenerfordernis erfü ...
3.2 Die drohenden Delikte sind von erheblicher Sicherheitsrelevan ...
3.3 Bei der Beurteilung der Rückfallgefahr stützen sich ...
3.4 Die Tatsache, dass der Gutachter das Rückfallrisiko in B ...
3.5 Das Vorabgutachten ist deshalb nach dem Gesagten nur von besc ...
3.6 Im zu beurteilenden Fall droht ein schweres Delikt von hoher  ...

Bearbeitung, zuletzt am 07.05.2024, durch:
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