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Informationen zum Dokument  BGE 133 IV 58  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. (...) ...
1.1 Der Verfolgte hat im Auslieferungsverfahren geltend gemacht,  ...
4. Das inkriminierte Verhalten ist im Lichte der konkreten Verh&a ...
4.1 In seinem Bericht vom 11. April 2006 an das BJ weist der Dien ...
4.2 Diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofes für  ...
4.3 Gemäss den vorliegenden Berichten lässt sich die v& ...
4.4 Zahlreiche dieser Menschenrechtsverletzungen sind durch den E ...
5. Nachfolgend ist zu prüfen, ob sich aus der Sachdarstellun ...
5.1 Mit Schreiben vom 8. Mai 2003 wies das BJ die ersuchende Beh& ...
5.1.1 Im ergänzenden Ersuchen vom 8. August 2003 wird auf di ...
5.1.2 Laut ergänzendem Ersuchen seien die zeitlichen Angaben ...
5.1.3 Für ihre neue Sachdarstellung verweist die ersuchende  ...
5.1.3.1 A. und der Verfolgte seien im Jahre 1994 von Verantwortli ...
5.1.3.2 Im August/September 1995 habe ihre neu nach dem getö ...
5.1.3.3 Gemäss diesem (mit dem ergänzendem Ersuchen) zu ...
5.2 Zu prüfen ist, ob sich aus der Sachdarstellung des (erg& ...
5.2.1 Zunächst ist dem Zeitablauf und der aussergewöhnl ...
5.2.2 Sodann setzt Art. 2 Ziff. 1 EAUe voraus, dass dem Verfolgte ...
5.2.3 Zur Frage, ob der Verfolgte unter dem Vorwurf eines Tö ...
5.3 Zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführer unter dem ...
5.3.1 Gemäss Art. 260ter Ziff. 1 StGB wird mit Zuchthaus bis ...
5.3.2 Zunächst ist zu prüfen, ob die fragliche Organisa ...
5.3.3 Angesichts der mangelnden Tatsachengrundlagen kann vom Bund ...
5.3.4 Neben einer kriminellen Organisation verlangt Art. 260ter S ...
5.3.5 Auch die Abklärungen des BJ erscheinen in diesem Zusam ...
5.3.6 Die ersuchende Behörde stützt sich für ihre  ...
5.3.7 Diese Sachdarstellung lässt weder auf eine funktionale ...
6. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Im vorliegenden Fa ...
7. Es stellt sich die Frage, ob sich im vorliegenden Fall eine no ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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