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Informationen zum Dokument  BGE 128 IV 265  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Urkundenfälschung macht sich unter anderem schuldig,  ...
Erwägung 1.1
1.1.1 Fälschen ist Herstellen einer unechten Urkunde, deren  ...
1.1.2 Bei Vertretungsverhältnissen ist somit wirklicher Auss ...
1.1.3 Vorbehalten bleiben indessen die Fälle der eigenhä ...
1.2 Mit Rücksicht auf diese Erwägungen hat die Vorinsta ...
Erwägung 2
2.1 Die Beschwerdeführerin hat die Verträge gemäss ...
2.2 Die Vermeidung solcher Risiken stellt einen Vorteil im Sinne  ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, es liege ein beson ...
3.2 Ein besonders leichter Fall im Sinne von Art. 251 Ziff. 2 StG ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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