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Informationen zum Dokument  BGE 117 IV 35  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Die Tatbestände des Urkundenstrafrechts schützen  ...
2. Im Falle der Beschwerdeführer ist eine Falschbeurkundung  ...
3. Nach dem Gesagten verletzt der angefochtene Schuldspruch wegen ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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