VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 98 IV 147  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Die Anklagekammer zieht in Erwägung:
1. Wer eine Sache erwirbt, von der er weiss oder annehmen muss, d ...
2. Der Hehler kann zur Vortat angestiftet haben und ist dann auss ...
3. Der Hehler kann im Sinne des Art. 25 StGB zur Vortat Hilfe lei ...
4. Eine Veruntreuung kann nur begehen, wer das ihm geschenkte Ver ...
5. Hehlerei ist mit schwererer Strafe bedroht als Veruntreuung, A ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).