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Informationen zum Dokument  BGE 92 IV 156  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Anklagekammer zieht in Erwägung:
1. Das Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen ist nur auf ...
2. Strafbare Handlungen sind grundsätzlich am Orte der Ausf& ...
3. Übrigens macht sich nach Art. 220 StGB nicht nur strafbar ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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