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Informationen zum Dokument  BGE 74 IV 27 - Reisevertreter Hörler  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Obwohl der Beschwerdeführer unbestrittenermassen insgesam ...
Erwägung 2
2. Nach Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB macht sich strafbar, wer anv ...
Erwägung 3
3. Beim Beschwerdeführer lag indessen die Absicht unrechtm&a ...
a) Bereicherung sind neben den Vorteilen, die sich jemand unmitte ...
b) Der Beschwerdeführer bestreitet denn auch die Bereicherun ...
Demnach erkennt der Kassationshof:

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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