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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 126  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Die Generalversammlung kann nach Massgabe der Statuten oder au ...
3.1 In welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fo ...
3.1.1 Gestützt auf BGE 29 II 452 E. 5 S. 468 ff. und BGE 53  ...
3.1.2 Ein anderer Teil der Lehre, auf den sich die Vorinstanz ber ...
3.2 Unabhängig von der Frage, ob die Entscheide BGE 29 II 45 ...
3.2.1 Sowohl in BGE 29 II 452 als auch in BGE 53 II 250 fochten d ...
3.2.2 Mit der hier interessierenden Frage, ob eine Anfechtung des ...
3.3 Mit der Vorinstanz ist eine Anfechtung der die Privilegien mi ...
3.3.1 Gemäss Art. 706 Abs. 1 OR können der Verwaltungsr ...
3.3.2 Nur bei einer Pflicht zur Anfechtung ist gewährleistet ...
3.3.3 An dieser Sichtweise ist auch in Bezug auf Partizipanten fe ...
3.3.4 Gemäss Art. 706b OR können sich Beschlüsse d ...
3.3.4.1 Nichtig sind insbesondere Beschlüsse, die vom Gesetz ...
3.3.4.2 Die Nichtigkeit von Beschlüssen ist vom Richter jede ...
3.4 Den Generalversammlungsbeschluss vom 30. April 2018 für  ...
3.4.1 BGE 53 II 250 erklärt im Wesentlichen, nach feststehen ...
3.4.2 BGE 29 II 452 erging noch unter dem Bundesgesetz vom 14. Ju ...
3.4.2.1 Art. 627 Abs. 1 aOR hält fest, wohlerworbene Rechte  ...
3.4.2.2 Dieser Hintergrund relativiert bereits die in BGE 29 II 4 ...
3.4.3 Das für BGE 29 II 452 massgebende Konzept wohlerworben ...
3.4.4 Man könnte sich höchstens fragen, ob eine Vertr&o ...
3.4.5 Der Beschwerdeführer weist allerdings auf die prek&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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