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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 455  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. In tatsächlicher Hinsicht hat das Obergericht festgestell ...
3. In rechtlicher Hinsicht hat das Obergericht die unterschiedlic ...
4. Die Gerichtsmehrheit kann ihre Entscheidung auf die Rechtsprec ...
4.1 Anders als die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführ ...
4.2 Das Gericht kann die Teilung gemäss Art. 123 Abs. 2 ZGB  ...
4.3 Die Beurteilung der offensichtlichen Unbilligkeit gemäss ...
4.4 Die Gerichtsminderheit, deren Ansicht sich der Beschwerdef&uu ...
4.5 Insgesamt kann der auf Ermessen beruhende Entscheid nicht bea ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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