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Informationen zum Dokument  BGE 133 III 406  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Ehegatten Z. haben am 7. Dezember 1973 eine öffentlic ...
2.1 Gemäss Art. 494 ZGB kann sich der Erblasser durch Erbver ...
2.2 Die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung gelt ...
2.3 Die Frage, ob eine bestimmte im Erbvertrag enthaltene Klausel ...
2.4 Das Kantonsgericht hat die massgebenden Auslegungsgrundsä ...
2.5 Mangels Tatsachenfeststellungen zum wirklichen Parteiwillen,  ...
3. Seine Auslegung hat das Kantonsgericht dahin gehend zusammenge ...
3.1 Dass eine Klausel in der Erbvertragsurkunde enthalten ist, so ...
3.2 Die kinderlosen Ehegatten Z. haben sich in der erbvertraglich ...
3.3 Die gegenseitige Meistbegünstigung abschliessend haben d ...
3.4 Mit ihrer ehe- und erbvertraglichen Meistbegünstigung ha ...
3.5 Als Ergebnis der Auslegung nach dem Vertrauensprinzip kann fe ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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