1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Laut Art. 15 SchKG kann das Bundesgericht als derzeitige Oberaufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen von den kantonalen Aufsichtsbehörden jährliche Berichte verlangen.
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