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Informationen zum Dokument  BGE 110 III 93  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Die Rekurrentin beruft sich vorab auf Art. 235 Abs. 4 SchKG un ...
2. Dass die Konkursverwaltung nicht über die zur Durchfü ...
3. Bei vernünftiger Betrachtung ist davon auszugehen, dass d ...
4. Es trifft zu, dass bei einem positiven Ausgang der beiden in F ...
5. Die Rekurrentin räumt ein, dass bei einem positiven Ausga ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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