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Informationen zum Dokument  BGE 99 III 46  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 10 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG darf ein Beamter keine Amtsh ...
2. Die in Art. 10 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG vorgesehene Ausstandspflic ...
3. Das Obergericht vertritt die Ansicht, obwohl Fürsprech X. ...
4. Dass der Stellvertreter des Konkursbeamten, Fürsprech Z., ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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