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Informationen zum Dokument  BGE 85 III 23  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 92 Ziff. 10 SchKG sind unpfändbar "die Pensione ...
2. Der Wortlaut von Art. 92 Ziff. 10 SchKG, auf den die bisherige ...
3. Ohne Ausnahme kann dieser Grundsatz freilich nicht angewendet  ...
4. Im vorliegenden Falle wird der Verletzte nicht von einem Gl&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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