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Informationen zum Dokument  BGE 145 II 130  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Als Steuerperiode gilt bei den natürlichen Personen in j ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Art. 120 Abs. 3 lit. b DBG lautet in den drei gleichwertige ...
2.2.2 Mit dem Erfordernis der ausdrücklichen Anerkennung nim ...
2.2.3 Besonders bedeutsam für die Auslegung von Art. 120 Abs ...
2.2.4 Die vertikale Harmonisierung der Steuerrechtsordnungen von  ...
2.2.5 Das zusätzliche Attribut führt dazu, dass nicht a ...
2.2.6 Der konzeptionelle Unterschied zwischen Art. 120 Abs. 3 lit ...
2.2.7 Nach der Praxis zum früheren Recht, welches das Erford ...
2.2.8 Gleich verhält es sich mit einer vorbehaltlos begliche ...
2.2.9 Bei aller gebotenen Ausdrücklichkeit ist nicht erforde ...
Erwägung 3
3.1 Die Veranlagungsverjährung der Steuerperioden 2008 bis 2 ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Zunächst ist die Steuerperiode 2008 zu prüfen. Na ...
3.2.2 Die Steuerpflichtige gelangte zunächst mit E-Mail vom  ...
3.2.3 Die Steuerpflichtige bestreitet, dass mit den beiden E-Mail ...
3.2.4 Die in Gang gesetzte neue Frist endete zuletzt am 20. Janua ...
3.2.5 Nichts anderes ergibt sich aus BGE 79 I 248, den die Steuer ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Was die Steuerperioden 2009 und 2010 betrifft, ist vorinsta ...
3.3.2 Die Steuerpflichtige macht geltend, die Vorinstanz habe den ...
3.3.3 Die Steuerpflichtige hat hinsichtlich ihrer grundsätzl ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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